Begutachtung

„Zur fachlichen Kompetenz des idealen Sachverständigen gehört nicht nur die besondere Sachkunde hinsichtlich des eigenen […] Fachgebiets, sondern begleitend auch ein Mindestmaß an Kenntnissen über die im jeweiligen Rechtsstreit aus juristischer Sicht maßgeblichen Gesichtspunkte […] In gewissem Sinne befindet der Sachverständige sich mithin auf einer Gratwanderung: Er sollte wissen, worauf es aus juristischer Sicht ankommt […] , er sollte sein entsprechendes Vorverständnis andererseits jedoch nicht zum entscheidenden Kriterium für die eigene gutachtliche Beurteilung machen, um nicht befangen zu werden“ (STEINER).

Als Sachverständiger bin ich weder Interessenvertreter des Probanden noch des Auftraggebers. Gutachter sind „Gehilfen“, bzw. fachliche Berater der Auftraggeber. D. h., sie treffen keine Entscheidungen, sondern helfen den Auftraggebern bei der Sachaufklärung, damit diese Entscheidungen treffen können.

Als öffentlich bestellter und beeidigter Sachverständiger (Aufsichtsbehörde: IHK Würzburg-Schweinfurt Mainfranken) und von der PTK-Bayern anerkannter Forensischer Sachverständiger für Sozial-, Zivil- und Verwaltungsrecht sowie für Neuropsychologie verfüge ich auf den Fachgebieten der Neuropsychologie und der Psychopathologie / Klinischen Psychologie nicht nur über die besondere Sachkunde, sondern bin auch auf die Sorgfaltspflichten und das Neutralitätsgebot verpflichtet und vereidigt.

Insbesondere bei sozialrechtlichen Auseinandersetzungen (Arbeits- und Wegeunfälle, Rentenangelegenheiten, Fragen des Schwerbehindertenrechts), aber auch im Zivilrecht (Haftpflicht-, Unfall-, Berufsunfähigkeitsversicherung etc.) spielen psychische Erkrankungen und Unfallfolgen eine zunehmende, bislang oft unterschätzte Rolle. Hier kann eine fachgerechte Begutachtung erheblich dazu beitragen, Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Auftraggeber sind hierbei entweder die Verwaltungen der entsprechenden Behörden (z. B. Berufsgenossenschaften), (Versicherungs-) Gesellschaften oder die jeweils zuständigen Gerichte. Je nach Fragestellung werden die Gutachten allein auf psychologischem Fachgebiet oder als so genannte Zusatzgutachten neben ärztlichen erstellt.

Gerne beantworte ich Ihre Fragen im Zusammenhang mit bevorstehenden oder noch zu planenden psychologischen Begutachtungen.